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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.03.2008 - 12 U 206/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16043
OLG Karlsruhe, 04.03.2008 - 12 U 206/07 (https://dejure.org/2008,16043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.03.2008 - 12 U 206/07 (https://dejure.org/2008,16043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. März 2008 - 12 U 206/07 (https://dejure.org/2008,16043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Beamten in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1 ; BB-BUZ § 2
    Unwiderlegliche Vermutung vollständiger Berufsunfähigkeit bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Beamtenklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZ-BB § 1; BUZ-BB § 2
    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Beamten in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Mannheim, 10.10.2007 - 8 O 143/06

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Beamtenklausel - Vermutung der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2008 - 12 U 206/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 10. Oktober 2007 - 8 O 143/06 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 22.10.1997 - IV ZR 221/96

    Auslegung einer Beamtenklausel in einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.03.2008 - 12 U 206/07
    Die Verfügung wurde ersichtlich nur auf den Gesundheitszustand des Klägers - und nicht (auch) auf andere Persönlichkeitsmerkmale wie etwa mangelnde Bewährung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 22. Oktober 1997 - IV ZR 221/96 - VersR 1997, 1520 ) - gestützt.
  • OLG Koblenz, 06.04.2009 - 10 U 736/08

    Berufsunfähigkeits-Versicherung: Voraussetzungen der Beamtenklausel

    Der Senat bleibt bei seiner Auffassung, dass es für die Frage des Vorliegens bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit im Sinne des § 2 Nr. 1 ABBV 2003 B auf den formalen Inhalt der Entlassungsverfügung und nicht auf die tatsächlich gegebenen Entlassungsgründe ankommt (so wohl auch OLG Karlsruhe, VersR 2009, 386).
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Rechtsprechung
   LG Mannheim, 10.10.2007 - 8 O 143/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,36171
LG Mannheim, 10.10.2007 - 8 O 143/06 (https://dejure.org/2007,36171)
LG Mannheim, Entscheidung vom 10.10.2007 - 8 O 143/06 (https://dejure.org/2007,36171)
LG Mannheim, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 8 O 143/06 (https://dejure.org/2007,36171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Beamtenklausel - Vermutung der Berufsunfähigkeit

  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2
    Unwiderlegliche Vermutung vollständiger Berufsunfähigkeit bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Beamtenklausel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 386
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02

    Beamte im statusrechtlichen Sinn ; Tätigkeit für privatrechtlich organisierte

    Auszug aus LG Mannheim, 10.10.2007 - 8 O 143/06
    Hier wird die Dienstunfähigkeit des Beamten vom Versicherer widerlegbar vermutet, da nach dem eindeutigen Wortlaut die Dienstunfähigkeit neben der Versetzung in den Ruhestand vorliegen muss (OLG Nürnberg, VersR 03, 1028, Ombudsmann ZFS 03, 417).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus LG Mannheim, 10.10.2007 - 8 O 143/06
    Die Höhe der entstandenen Kosten wurde von Beklagtenseite nicht streitig gestellt, nach der Entscheidung des BGH vom 07.03.2007 (VIII ZR 86/06) kann auch eine 1, 3 Geschäftsgebühr geltend gemacht werden.
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99

    Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Prüfung der

    Auszug aus LG Mannheim, 10.10.2007 - 8 O 143/06
    Auch diese Frage war bereits Streitpunkt bei gerichtlichen Entscheidungen in den entschieden werden musste bei Vorliegen mehrerer Gründe, ob die Entlassung aufgrund des Gesundheitszustandes wenigstens der entscheidende Grund gewesen sein muss (siehe etwa OLG Koblenz, RUS 98, 127, OLG Düsseldorf, VersR 01, 754).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus LG Mannheim, 10.10.2007 - 8 O 143/06
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus LG Mannheim, 10.10.2007 - 8 O 143/06
    Die Klausel enthält eine unwiderlegbare Vermutung, so dass der Versicherer/die Beklagte weder den Eintritt der Berufsunfähigkeit prüfen, noch den Versicherten auf eine andere Tätigkeit verweisen kann, solange die Pensionierung aufrecht erhalten bleibt (BGH VersR 89, 903, 95, 1174).
  • OLG Karlsruhe, 04.03.2008 - 12 U 206/07

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Beamten in der

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 10. Oktober 2007 - 8 O 143/06 - wird zurückgewiesen.
  • VG Stade, 24.06.2020 - 6 A 985/19

    Dürre; Dürre 2018; Dürrebeihilfe; Dürrehilfe; Dürrehilfsprogramm 2018;

    Denn zum einen ist der Wortlaut - mit Blick auf die oben gemachten Ausführungen - nicht maßgeblich (so auch: LG Mannheim, Urt. v. 10.10.2007 - 8 O 143/06 -, juris Rn. 74).
  • VG Stade, 10.06.2020 - 6 A 960/19

    Dürre; Dürrebeihilfe; Dürrehilfe; gewerbliche nichtlandwirtschaftliche Einkünfte;

    mit Blick auf die oben gemachten Ausführungen - nicht maßgeblich (so auch: LG Mannheim, Urt. v. 10.10.2007 - 8 O 143/06 -, juris Rn. 74).
  • VG Stade, 24.06.2020 - 6 A 990/19

    Dürre; Dürre; Dürre 2018; Dürrebeihilfe; Dürrehilfe; Dürrehilfsprogramm 2018;

    Denn zum einen ist der Wortlaut - mit Blick auf die oben gemachten Ausführungen - nicht maßgeblich (so auch: LG Mannheim, Urt. v. 10.10.2007 - 8 O 143/06 -, juris Rn. 74).
  • VG Stade, 19.05.2020 - 6 A 982/19

    35 %; 35-Prozent-Grenze; Billigkeitsleistung; Dürrebeihilfe; Dürreschaden;

    Denn zum einen ist der Wortlaut - mit Blick auf die oben gemachten Ausführungen - nicht maßgeblich (so auch: LG Mannheim, Urt. v. 10.10.2007 - 8 O 143/06 -, juris Rn. 74).
  • VG Stade, 22.07.2020 - 6 A 969/19

    Rahmenrichtlinie; Schäden in der Land- und Forstwirtschaft;

    Denn zum einen ist der Wortlaut - mit Blick auf die oben gemachten Ausführungen - nicht maßgeblich (so auch: LG Mannheim, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 8 O 143/06, zitiert nach Juris).
  • VG Stade, 10.06.2020 - 6 A 1046/19

    Dürre; Dürre 2018; Dürrebeihilfe; Dürrehilfe; Dürrehilfsprogramm 2018;

    Denn zum einen ist der Wortlaut - mit Blick auf die oben gemachten Ausführungen - nicht maßgeblich (so auch: LG Mannheim, Urt. v. 10.10.2007 - 8 O 143/06 -, juris Rn. 74).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 08.12.2008 - 7 O 251/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28254
LG Berlin, 08.12.2008 - 7 O 251/08 (https://dejure.org/2008,28254)
LG Berlin, Entscheidung vom 08.12.2008 - 7 O 251/08 (https://dejure.org/2008,28254)
LG Berlin, Entscheidung vom 08. Dezember 2008 - 7 O 251/08 (https://dejure.org/2008,28254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Anwendung des § 215 Abs. 1 VVG bis zum 31.12.2008 auf Altverträge

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemeines Versicherungsvertragsrecht - Örtliche Zuständigkeit bei Versicherungsfällen aus Altverträgen

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 23.09.2008 - 5 W 220/08

    Örtliche Zuständigkeit für eine Klage des Versicherungsnehmers gegen den

    Auszug aus LG Berlin, 08.12.2008 - 7 O 251/08
    Die Kammer hält nach Beratung und in bewusster Abweichung vom Beschluss des OLG Saarbrücken vom 23.09.2008, 5 W 220/08-83, (VersR 2008, 1337) die Vorschrift des § 215 Abs. 1 VVG n. F. noch nicht für anwendbar, da nach Art. 1 Abs. 1 EGVVG auf alte Versicherungsverhältnisse das Gesetz über den Versicherungsvertrag in der bis dahin geltenden Fassung, also ohne § 215 Abs. 1 VVG n. F., bis zum 31. Dezember 2008 anzuwenden ist.
  • OLG Köln, 09.06.2009 - 9 W 36/09

    Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen

    Eine andere Auffassung (OLG Stuttgart, r+s 2009, 102; OLG Stuttgart, r+s 2009, 103; LG Berlin, VersR 2009, 386; OLG Hamburg, VersR 2009, 531 f; Abel/ Winkens, r+s 2009, 103; Muschner in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, § 215 Rn 4; Klär in Schwintowski/ Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum VVG, § 215 Rn 16) vertritt den Standpunkt, dass die Unterscheidung zwischen materiellen und prozessrechtlichen Vorschriften im Gesetz keine Stütze finde und daher § 215 VVG n.F. gemäß Art. 1 Abs. 1 EGVVG bei Altverträgen bis zum 31.12.2008 keine Anwendung finde.
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